Alle Informationen zur Mofaprüfbescheinigung
Wenn Sie eine Mofaprüfbescheinigung besitzen, dürfen Sie auf öffentlichen Straßen mit einem Mofa fahren. Diese erhalten Sie, wenn Sie
- erfolgreich eine theoretische und praktische Mofa-Ausbildung absolviert haben sowie
- die theoretische Mofaprüfung bestanden haben.
Hinweis: Sie müssen die Mofaprüfbescheinigung oder einen sie ersetzenden Führerschein beim Fahren immer dabei haben.
Wie erhalten ich eine Mofaprüfbescheinigung?
Nach Abschluss
der theoretischen und praktischen Mofa-Ausbildung bei Ihrer Fahrschule erhalten
Sie dort eine Ausbildungsbescheinigung.
Legen Sie die Ausbildungsbescheinigung bei einer örtlichen TÜV-Stelle vor. Dort müssen Sie die theoretische Mofaprüfung ablegen.
Wenn Sie sie bestanden haben, erhalten Sie sofort Ihre Mofaprüfbescheinigung.
- für die Mofa-Ausbildung: die Fahrschule
- für die Prüfung und die Ausstellung der Prüfbescheinigung: Ihre örtliche TÜV-Stelle
- mindestens 15 Jahre alt sein,
- mindestens 16 Jahre alt sein, wenn Sie ein Kind unter sieben Jahren mitnehmen,
- eine theoretische und praktische Mofa-Ausbildung absolvieren,
- eine theoretische Prüfung ablegen und
- eine Mofaprüfbescheinigung erwerben.
Wann benötige ich keine Mofaprüfbescheinigung?
Wenn
Sie im Besitz einer gültigen in- oder ausländischen Fahrerlaubnis (gleich
welcher Klasse) sind, benötigen Sie keine Mofaprüfbescheinigung. Wer
vor dem 1. April 1965 geboren wurde, benötigt zum Mofafahren
weder Führerschein noch Mofaprüfbescheinigung.