Alle Informationen zur Mofaprüfbescheinigung

Wenn Sie eine Mofaprüfbescheinigung besitzen, dürfen Sie auf öffentlichen Straßen mit einem Mofa fahren. Diese erhalten Sie, wenn Sie 

  • erfolgreich eine theoretische und praktische Mofa-Ausbildung absolviert haben sowie
  • die theoretische Mofaprüfung bestanden haben.

Hinweis: Sie müssen die Mofaprüfbescheinigung oder einen sie ersetzenden Führerschein beim Fahren immer dabei haben. 

Wie erhalten ich eine Mofaprüfbescheinigung?
Nach Abschluss der theoretischen und praktischen Mofa-Ausbildung bei Ihrer Fahrschule erhalten Sie dort eine Ausbildungsbescheinigung.

Legen Sie die Ausbildungsbescheinigung bei einer örtlichen TÜV-Stelle vor. Dort müssen Sie die theoretische Mofaprüfung ablegen.

Wenn Sie sie bestanden haben, erhalten Sie sofort Ihre Mofaprüfbescheinigung. 

Wo erhalte ich eine Mofaprüfbescheinigung?
  • für die Mofa-Ausbildung: die Fahrschule
  • für die Prüfung und die Ausstellung der Prüfbescheinigung: Ihre örtliche TÜV-Stelle
 
 
Welche Vorraussetzungen muss ich erfüllen?
Um ein Mofa zu fahren, müssen Sie
  • mindestens 15 Jahre alt sein,
  • mindestens 16 Jahre alt sein, wenn Sie ein Kind unter sieben Jahren mitnehmen,
  • eine theoretische und praktische Mofa-Ausbildung absolvieren,
  • eine theoretische Prüfung ablegen und
  • eine Mofaprüfbescheinigung erwerben.

 

Wann benötige ich keine Mofaprüfbescheinigung?
Wenn Sie im Besitz einer gültigen in- oder ausländischen Fahrerlaubnis (gleich welcher Klasse) sind, benötigen Sie keine Mofaprüfbescheinigung. Wer vor dem 1. April 1965 geboren wurde, benötigt zum Mofafahren weder Führerschein noch Mofaprüfbescheinigung.

  
Kosten/Leistung
Je nach Fahrschule: EUR 70,00 - 90,00
 
Rechtsgrundlage
 § 5 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) (Sonderbestimmungen für das Führen von Mofas)